Freitag, 31. Juli 2015

Was erlaube Generalbundesanwalt Range, Kopf leer wie Flasche?

 Secr.1
 Foto: @Daniel Solwand 


Von Daniel Schmahl:

Es wirkt wie eine Politsatire mit dem dümmlichen Titel
"Staatsanwalt ermittelt wegen des Verdachtes des Landesverrats gegen Netzpolitik.org."


§ 94
Landesverrat

(1) Wer ein Staatsgeheimnis

1. einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner mitteilt oder

2. sonst an einen Unbefugten gelangen läßt oder öffentlich bekanntmacht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen,
und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. eine verantwortliche Stellung mißbraucht, die ihn zur Wahrung von Staatsgeheimnissen besonders verpflichtet, oder

2. durch die Tat die Gefahr eines besonders schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt. [1]

Die Frage ob hier von einem oder mehreren Informanten tatsächlich Staatsgeheimnisse verraten wurden die dann durch deren Veröffentlichung durch Netzpolitik.org,  der Bundesrepublik ein schwerer Schaden zugeführt wurde, darf stark angezweifelt werden, da es sich hierbei um  die Kategorie drei, der Geheimhaltungsstufe handelt [2]:

 § 3 Geheimhaltungsgrade

VS sind je nach dem Schutz, dessen sie bedürfen, gemäß § 4 Abs. 2 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes in
folgende Geheimhaltungsgrade einzustufen:
 1. STRENG GEHEIM, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte den Bestand oder lebenswichtige
Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden kann,
2. GEHEIM, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
oder eines ihrer Länder gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen kann,
3. VS-VERTRAULICH, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland oder eines ihrer Länder schädlich sein kann,
4. VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen
der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann. [3]


 Es hat für mich den Anschein, das hier ein Stück Demokratie weiter abgebaut werden soll indem man versucht, unbequeme Blogger und Journalisten mit der Keule Landesverrat, weiter abzuschrecken um sie somit Mondtod zu machen.
Hier sind eindeutig mehrere Hände im Spiel gewesen und nicht nur die von Kläger Hans-Georg Maaßen und Staatsanwalt Range, denn in solch einem Fall dürfte sicherlich auch Das Bundesministerium des Inneren mit Herrn Dr. Thomas de Maizière ein Wörtchen mitgeredet haben.

Dieser ungeheuerliche Vorgang hat dermaßen hohe Wellen in Politik und Presse geschlagen, dass Range seinerseits zurück gerudert ist und den Fall nun ruhen lassen will [4].

Auch wenn es denn nicht zur Anklage kommen mag, so ist dieser Vorgang ungeheuerlich und man wird den Eindruck nicht los, dass hier kräftig am Abbau der Demokratie gearbeitet wird.

Die Offenlegung der Pläne zur totalen Überwachung sozialer Netzwerke durch Geheimdienste wie dem Verfassungsschutz durch die Onlineplattform "Netzpolitik.org" [5], ist der beste Beweis dafür, dass die Stellschrauben für eine Totale Überwachung der Bürger in vollem Gange ist und wir höllisch aufpassen müssen, dass unsere Demokratie vollends vor die Hunde geht.
Was hat Range sich nur dabei gedacht (man kann es ja mal versuchen), oder ist er wohl möglich nur eine Marionette in diesem Spiel? DS




[1]: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__94.html
[2]: http://www.zeit.de/digital/2015-07/pressefreiheit-ralf-stegner-netzpolitik
[3]: https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Sicherheitsberatung/VSA_pdf.pdf?__blob=publicationFile
[4]: http://www.wdr3.de/zeitgeschehen/netzpolitik-org-landesverraeter-zwischenruf-100.html
[5]: https://netzpolitik.org/2015/geheimer-geldregen-verfassungsschutz-arbeitet-an-massendatenauswertung-von-internetinhalten/





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