Montag, 27. Juli 2015

Meister Orwell ick hör dir trapsen


 Fadenkreuz Presse

 Pfoto: @ Solwand


Autor: Daniel Schmahl

Tabakproduktrichtlinie  Artikel 20 Elektronische Zigaretten Absatz 5

Ist die Schließung des bisherigen Bloganbieters Populis für die Libelle Blog.de, Glück oder Unglück für die Libelle?

So genau kann ich das nicht beurteilen, denn die meisten Beiträge im Alten Blog beziehen sich eindeutig auf das Dampfen und letztendlich hätte ich jeden Artikel über die Dampfe und über das Dampfen, noch einmal sichten müssen um sicher zu stellen, dass nach Inkrafttreten der Tabakproduktrichtlinie kein Artikel direkt oder indirekt das Dampfen fördert.

Besagt doch der Artikel 20/5 explizit das:

 "... a) kommerzielle Kommunikation in Diensten der Informationsgesellschaft in der Presse und anderen gedruckten Veröffentlichungen mit dem Ziel oder der direkten oder indirekten Wirkung, den Verkauf von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern zu fördern, verboten ist; dies gilt mit Ausnahme von Veröffentlichungen, die ausschließlich für im Bereich des Handels mit elektronischen Zigaretten oder Nachfüllbehältern tätige Personen bestimmt sind, und von Veröffentlichungen, die in Drittländern gedruckt und herausgegeben werden, sofern diese Veröffentlichungen nicht hauptsächlich für den Markt der Union bestimmt sind;
 

b) kommerzielle Kommunikation im Hörfunk mit dem Ziel oder der direkten oder indirekten Wirkung, den Verkauf von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern zu fördern, verboten ist;DE 29.4.2014 Amtsblatt der Europäischen Union L 127/27
 

c)jede Art von öffentlichem oder privatem Beitrag zu Hörfunkprogrammen mit dem Ziel oder der direkten oder indirekten Wirkung, den Verkauf von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern zu fördern, verboten ist;
 

d) jede Art von öffentlichem oder privatem Beitrag zu einer Veranstaltung oder Aktivität oder jede Art von Unterstützung von Einzelpersonen mit dem Ziel oder der direkten oder indirekten Wirkung, den Verkauf von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern zu fördern, verboten ist, wenn an diesen Veranstaltungen oder Aktivitäten mehrere Mitgliedstaaten beteiligt sind oder wenn sie in mehreren Mitgliedstaaten stattfinden oder eine sonstige grenzüberschreitende Wirkung haben;
 

e) audiovisuelle kommerzielle Kommunikation, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ( 1 ) fällt, für elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter verboten ist [...]" 

Abschnitt a-c) betrifft mich nicht, da ich nicht kommerziell unterwegs bin und auch kein Hörfunk oder dergleichen betreibe.
Aber dann wird es höchst interessant, denn die Formulierung in d) ist was ganz besonderes und für jeden Juristen ein Leckerbissen, denn da steht ganz eindeutig mehrdeutig das:

 "...oder privatem Beitrag zu einer Veranstaltung oder Aktivität oder jede Art von Unterstützung von Einzelpersonen mit dem Ziel oder der direkten oder indirekten Wirkung, den Verkauf von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern zu fördern, verboten ist, wenn an diesen Veranstaltungen oder Aktivitäten mehrere Mitgliedstaaten beteiligt sind oder wenn sie in mehreren Mitgliedstaaten stattfinden oder eine sonstige grenzüberschreitende Wirkung haben;[...]"

 Und da fällt jede Art von Kommunikation auch rein (Fernsehen, Zeitungen oder Blogs).
Auch die Formulierung  "der direkten oder indirekten Wirkung, den Verkauf von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern zu fördern,"
Ist so eine, na sagen wir mal vornehm, eine schwammige Formulierung.

Letztendlich ist nach meinem Rechtsverständnis somit jede Art der positiven Berichterstattung über die Dampfe oder das Dampfen, indirekt als Verkaufsfördernd für den Handel zu sehen, denn hier muss man tatsächlich auf die Wortwahl "Wirkung" achten!

Die "Wirkung" braucht dabei nicht am Ziel gebunden sein, also nicht mit der Absicht oder mit dem Ziel einer Verbreitung des Dampfens verknüpft zu sein, denn es heißt hier ganz klar und deutlich

"...mit dem Ziel oder der direkten oder indirekten Wirkung,"

 Militärisch gesehen entspricht dies faktisch einem Angriff auf die Infrastruktur (Bahngleise, Straßen, Versorgung usw.) des Gegners, indem man das Ziel nicht direkt angreifen kann weil vielleicht das Ziel zu weit weg liegt.
In unserem Fall wahrscheinlich, weil ein Verbot der Dampfe Juristisch von vornherein völlig aussichtslos ist und war.

Logisch gesehen versucht man den Nachschub an Dampfern und das Abdriften der Raucher vom Tabak weg, dahingehend zu verhindern,indem man ihnen die Kommunikation über das Dampfen in allen Medien faktisch untersagt, denn Jede Aktivität, schließt halt JEDE Aktivität der Berichterstattung mit ein.
So gesehen sehe ich in diesem Gesetzestext des Artikel 20 die deutliche Handschrift von Big Pharma und ihre Verbündeten.

Wie soll man da in Zukunft als Blogger oder sogar als Journalist positive Informationen über das Dampfen in der breiten Öffentlichkeit kommunizieren, wie erst kürzlich wieder geschehen mit dem wunderschönen Titel:

" Neue Studie: E-Zigarettendampf hat gleiche Wirkung auf Lungengewebe wie Luft"
Google ist sehr darum bemüht, Seiten mit unterschiedlichen Informationen zu indizieren und anzuzeigen. Durch das 1:1-Kopieren von Content schaden Sie Ihrer und unserer Webseite, denn identischer Content auf verschiedenen Domains erzeugt sogenannten Duplicate Content, der das Ranking negativ beeinflussen kann.

Den vollständigen Text finden Sie daher im Onlineshop http://www.mr-smoke.de/
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Gut, die deutsche Presse hält bei positiven Veröffentlichungen eh die Fresse, reißen aber das Maul weit auf, wenn fragwürdige Rosinenpicker von überhitzten Geräten, zwangsläufig etwas im Dampf gefunden haben, dabei ist es völlig unerheblich, ob das was dann gefunden wurde immer noch weit unter den Werten liegt, was man in einer Tabakzigarette gefunden hat.
So gesehen hat der vorauseilende Gehorsam der meisten Medien, seinen Tribut an die Industrie und all seiner Vasallen schon mehr als genüge getan.

Vielleicht seh ich die Zukunft zu düster oder diesen Bereich der Richtlinie auch nur völlig falsch und male nur den Teufel an die Wand, aber ich kann mir nicht helfen, leider sehe ich das so. DS




Quellen:

http://ec.europa.eu/health/tobacco/products/index_de.htm

 http://www.mr-smoke.de/magazin/e-zigaretten-studie-2015-dampf-unbedenklich/




2 Kommentare:

  1. Eine EU-Richtlinie muss, sofern sie dann irgendwann in Kraft tritt, erst in nationales Recht implementiert werden und in diesem hätte der Absatz wohl kaum eine Chance vor dem BVerfG. Man darf ja auch positiv über Drogen schreiben. Ich sehe da keine Chancen. Von daher: Erstmal keine Rübe machen und weiter texten.

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    1. Hallo Chris, danke für deinen Kommentar.

      Natürlich hast du Recht, nur hier handelt es sich nicht um eine ordinäre Droge, die den Verstand verwirrt, oder einen ferne Welten entführt^^.

      Die Dampfe bringt große Teile der Wirtschaft in arge Bedrängnis und eine der größten Quellen für Steuereinnahmen gleich mit und ist zudem noch harmlos.

      Über eBay kann man die normalen sehr stark gesundheitlich bedenklichen Tabak-Zigaretten verticken, wenn auch mit ein paar Auflagen und Einschränkungen, aber es ist möglich. Nicht so die Dampfe, versucht man dort E-Zigaretten zu verkaufen unter genau dieser Bezeichnung, dann wird das Angebot umgehend gelöscht. Wir haben hier eine völlig absurde Lage, politisch, gesellschaftlich und wirtschaftlich.
      Einzig einige unabhängige Wissenschaftler, ärzte und Medienschaffende, sowie die Judikative stehen auf Seiten der Dampfer und genau da hast du Recht mit, das solch ein Vorhaben, sofort einkassiert werden würde, wenn man sich vor Gericht wehrt. Deshalb mach ich weiter, selbst wenn sie hier die Richtlinie eins zu eins hier umsetzen würden.

      Trotzdem finde ich diesen Vorgang ungeheuerlich in der heutigen Zeit.

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